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Minimierung der Strahlenbelastung durch Mobilfunk in der Altstadt
SR K. Schürzinger, Mitglied des Umweltausschusses und des Runden Tisches Mobilfunk, stellt im Zusammenhang mit der geplanter Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Rathausturm zwei Anträge, die darauf hinzielen, durch Einhaltung der Schweizer "Anlagegrenzwerte" für "Objekte besonderer Fürsorge" (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) die Strahlenbelastung durch Mobilfunk zu minimieren.
84% der 12 - 13 Jährigen besitzen ein Handy. Bei den 12 - 19 Jährigen sind es 94%. Dennoch verlangen die Schulleitungen der Altstadtschulen den Verzicht auf einen für eine Minimierung der Strahlenbelastung wegen seiner Höhe optimalen Standort für eine Mobilfunkanlage auf dem Rathausturm. Sie verhindern damit eine Minimierung der Strahlenbelastung sowohl für Nichtbenutzer wie Benutzer von Handys im Altstadtbereich. Denn technisch lässt sich die Strahlenbelastung nur dann möglichst klein halten, wenn die Mobilfunkantennen dort gebaut werden, wo wie in der Altstadt viele Leute das Handy nutzen , und nicht irgendwo jenseits von Donau und Inn.
SR K. Schürzinger stellt zwei Anträge zur Minimierung der Strahlenbelastung
Klaus Schürzinger 2005-11-11 FWG
An
Frau Bürgermeister D. Plenk
Vorsitzende des Umwelt- und Energieausschusses
An
Herrn W. Lang
Leiter der Dienststelle Umweltschutz
1. Betrifft Pachtvertrag mit den Betreibern der Mobilfunkanlage auf dem Rathausturm
Antrag
Auf Festlegung der Schweizer „Anlagegrenzwerte“ im Pachtvertrag mit den Betreibern der Mobilfunkanlage auf dem Rathausturm
Im Pachtvertrag wird die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, das die Einhaltung der Schweizer „Anlagegrenzwerte“ für die Umgebung des Standorts bestätigt, vereinbart. Falls das Gutachten eine Überschreitung nicht hundertprozentig ausschließen kann, wird eine zusätzliche Messung nach Inbetriebnahme vereinbart mit der Auflage, dass im Fall der Überschreitung geeignete Maßnahmen unternommen werden um die Einhaltung der Schweizer „Anlagegrenzwerte“ sicherzustellen.
Der Antrag lehnt sich an den Vorschlag des em(instituts aus „Diskussion möglicher Minimierungsmaßnahmen“ in Kap. 7, Seite 188, an.
2. Betrifft Runder Tisch Mobilfunk – Teilziele der Stadt Passau
Antrag
Ersatz des bestehenden Freihaltebereichs von 75 m im Umfeld der „Objekte besonderer Fürsorge“ durch Festlegung einer „Befassungsschwelle“ mit Hilfe eines Berechnungstools (=einfaches Computerprogramm)
Das bisher gehandhabte Schutzzonenkonzept für „Objekte besonderer Fürsorge“ mit einer Freihaltezone von 75 m rund um den sensiblen Bereich wird ersetzt durch ein Rechentool (= einfaches Computerprogramm), welches aus den Angaben der Standortbescheinigung oder den technischen Planungsdaten des Betreibers festlegt, ab welcher Entfernung die Schweizer „Anlagegrenzwerte“ eingehalten werden. Befindet sich der nächstgelegene sensible Bereich weiter vom Standort entfernt als das Rechentool fordert, ist die „Befassungsschwelle“ unterschritten, es besteht kein Handlungsbedarf bezüglich einer Immissionsminimierung. Soll die Mobilfunkanlage näher als im berechneten Abstand vom sensiblen Objekt errichtet werden, muss nachgewiesen werden, dass die Schweizer „Anlagegrenzwerte“ dennoch eingehalten werden.
Auch dieser Antrag geht zurück auf eine Empfehlung des em)instituts aus „Diskussion möglicher Minimierungsmaßnahmen“ in Kap. 7, Seite 191.
K. Schürzinger
